Sozialarbeit und Berufsbetreuung
Ich möchte hier den Versuch machen, mich ein bißchen näher mit der Begriffszuordnung unseres Berufs zu beschäftigen. Bisher gibt es keine wirkliche theoretische Auseinandersetzung mit der Zuordnung von Berufsbetreuern. Es gibt zwar einige lesenswerte Artikel (die ich auch verkürzt auf meiner Seite unserer Betreuerhomepage wiedergegeben habe) aber die sind immer vor einem rechtstheoretischen Hintergrund verfaßt worden und grundsätzlich niemals von Berufsbetreuern selbst. Ich werde diesen Artikel noch einige Zeit laufend fortsetzen.


Soziale Arbeit
Der Begriff Soziale Arbeit dient seit den 1990er Jahren als Ober- und Sammelbegriff der traditionellen Fachrichtungen Sozialpädagogik und Sozialarbeit. Seit 2001 ist Soziale Arbeit auch in Deutschland durch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Kultusministerkonferenz (KMK) offiziell als Fachwissenschaft anerkannt. Soziale Arbeit versteht sich als Profession, die wissenschaftsfundiert versucht, praktische soziale Probleme zu lösen, zu lindern oder zu verhindern, genauso wie es Aufgabe von anderen Professionen ist, praktische biologische (Medizin) oder psychische Probleme (Psychiatrie, Psychotherapie) zu lösen. Im Zuge der fortschreitenden Entwicklung der Sozialen Arbeit zur Profession und des gemeinsamen Handlungssystems der immer weniger klar differenzierbaren Teilgebiete, hat sich der mit einer langen Tradition belegte Oberbegriff Soziale Arbeit herausgebildet.

Da die Befähigung eines Individuums am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben teilzunehmen nicht bei allen gleich ausgebildet ist, beschäftigt sich die Soziale Arbeit auch mit der Möglichkeit, gesellschaftliche Benachteiligung abzubauen, die eben diese Befähigung zum Ziel hat.
Gegenstand Sozialer Arbeit sind allgemein gesellschaftlich und professionell als relevant angesehene menschliche „Problemsituationen“. Hierzu gehören überwiegend Probleme mit der alltäglichen Lebensbewältigung, der „Lebenspraxis“ – dem alltäglichen „Zurechtkommen und Zurechtfinden“. Sozialpädagogik bedeutet aber nicht allein Fähigkeiten und Ressourcen der Einzelnen zu fördern; in der Sozialpädagogik steckt auch eine gesellschaftliche Zielsetzung des „Miteinander-Auskommens“. Sozialpädagogik betrachtet das Individuum in seiner Wechselbeziehung mit der sozialen Umwelt. Ziel Sozialer Arbeit ist das Lösen, Lindern oder Verhindern praktischer sozialer Probleme, die sich aus einer unzureichenden Integration von Individuen in ihren sozialen Systemen ergibt, was gleichbedeutend ist, seine biopsychosozialen Bedürfnisse dauerhaft nicht befriedigen zu können.

Soziale Arbeit als Disziplin erforscht die Zusammenhänge der sozialen Problementstehung und Problemlösung. Soziale Arbeit als Profession arbeitet an der Lösung und der möglichen Prävention dieser Probleme.Silvia Staub-Bernasconi betont den fachlichen Auftrag einer Sozialen Arbeit als (eine) Menschenrechtsprofession, die die Verletzung von Menschenrechten (in Bezug auf organismisch verankerten biopsychosozialen Bedürfnissen) lokal, national und global erkennen und benennen soll und sich als wert- und bedürfnisorientierte Disziplin und Profession an der Minimierung von Menschenrechtsverletzungen beteiligen soll. Soziale Arbeit hat ein dreifaches Mandat: die Klientel, den Staat und den Kodex der Sozialen Arbeit. Sie sind also den Bedürfnissen des Individuums sowie der Mikrosysteme genauso verpflichtet wie den Bedingungen des staatlichen Rechtssystems oder der aktuellen Sozialpolitik. Als drittes sind sie außerdem dem Kodex der Sozialen Arbeit verpflichtet, der vergleichbare Traktanden hat wie etwa die Menschenrechtsabkommen.
Die vergangenen Jahre brachten vermehrt eine an betriebswirtschaftlichen Prinzipien orientierte Strömung in der Sozialen Arbeit. Neben pädagogischen Erwägungen gewinnen Überlegungen zur Qualitätsprüfung, -maximierung, Effizienzsteigerung, Standardisierung, etc. mehr und mehr an Bedeutung, dies insbesondere durch Spardruck (Mittelkürzungen) und auch durch die gesteigerte Pflicht zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen, z.B. durch die Einführung des § 93 BSHG. Die Zunahme äußeren Drucks durch Sparmaßnahmen sowohl der kirchlichen als insbesondere der öffentlichen Finanzierungsträger/innen führte zwar auch zu einer begrüßenswerten Qualitätsdiskussion und hierdurch fundierteren Begründung sozialarbeiterischen Handelns, die politische Dimension wurde im Gegenzug wieder mehr und mehr aus begreiflichen Gründen zurückgestellt. Soziale Arbeit ist dennoch gefordert, mehr als nur Krisenintervention zu leisten.

Die Profession der Sozialen Arbeit ist noch und wieder durch die aktuellen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft, Individuum und Sozialarbeiter/in zu verorten. Dabei muss das Handlungsfeld insbesondere durch die Gesellschaft definiert werden, die gleichzeitig sowohl als Auftraggeberin, Problemursache und Problemlösungs-Teilinhaberin anzusehen ist. 2006 verabschiedeten 70 Fachbereiche für Soziale Arbeit an deutschen Hochschulen einen „Qualifikationsrahmen“.

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Diese Thesen habe ich größtenteils dem Wikipedia Eintrag "Soziale Arbeit" entnommen.

Innerhalb der Sozialarbeit gab und gibt es - wie in allen anderen Fachbereichen auch - unterschiedliche Theorien und Schwerpunkte. Es ist nicht mein Anliegen, diese hier gegenüberzustellen und miteinander zu vergleichen. Vielmehr möchte ich die grundlegenden Elemente zusammenfassen und auf meine Arbeit als Berufsbetreuerin anwenden.

Unter den vielen Beispielen für Soziale Arbeit wird ausdrücklich auch das des Berufsbetreuers genannt. Jetzt könnte man in zwei Schritten fortfahren: zum Einen könnte man analysieren, was in der konkret stattfindenden Betreuungsarbeit von der Theorie der Sozialen Arbeit tatsächlich auch umgesetzt wird. Zum anderen kann man natürlich auch grundsätzlich thematisieren, ob Betreuungsarbeit denn tatsächlich als Soziale Arbeit zu betrachten ist. Fällt unsere Arbeit überhaupt in die Kategorie Soziale Arbeit? Falls dies verneint wird, welcher Profession ist sie dann zuzurechnen?

Würde man hier einmal tatsächlich ganz wissenschaftlich vorgehen und Zielsetzung, Methodik und Rahmenbedingungen einer Analyse unterziehen, würde man den Bereich der Berufsbetreuer mit großer Wahrscheinlichkeit nicht aus dem Begriffsfeld der Sozialen Arbeit lösen können. Würde man dann wiederum überprüfen, in wieweit die an die Profession der Sozialen Arbeit geknüpften Qualitätsanforderungen auch erfüllt werden, wäre das Offensichtlichwerden von erheblichen Mängeln voraussehbar.

Der entscheidende Punkt für die qualitative Beurteilung der Profession der Berufsbetreuer ist also der der Zuordnung. Dies ist erforderlich, bevor man überhaupt an dem Thema Qualität arbeitet.

16.08.09

Bevor man jetzt die Zuordnung der Profession Berufsbetreuer thematisiert, sollte man sich die Definition des Begriffs des Kaufmanns ansehen. Auch die habe ich - gekürzt - Wikipedia entnommen:

Kaufmann ist im weiteren Sinn des Sprachgebrauchs, jeder der erwerbsmäßig Waren anbietet oder daran mitarbeitet Waren anzubieten. Daraus leitet sich die allgemeine Berufsbezeichnung kaufmännischer Beruf ab, die historische Standesbezeichnung Kaufleute, spezielle Berufsbezeichnungen und die handelsrechtliche Bezeichnung.

Kaufleute handeln kaufmännisch, nach kaufmännischen Prinzipien und mit kaufmännischen Methoden, also vor allem wirtschaftlich, daher werden diese Berufe auch kaufmännische Berufe genannt. Sie denken und wirtschaften im Rahmen des Unternehmens betriebswirtschaftlich oder übergreifend volkswirtschaftlich.

Während der Begriff Händler den Ein- und Verkauf von Waren in den Vordergrund stellt - auch als Arbeitnehmer, kennzeichnet der Begriff Kaufmann das berufsmäßige – und auch wirtschaftlich eigenständige – Wirtschaften und Handeln, das auch Herstellung und Verarbeitung einbeziehen kann. Kaufmann und Händler sind auch mit Kalkulation, Rechnungswesen, Logistik, Gütertransport, Lagerhaltung und Marketing befasst, befasst, oft nur mit einigen dieser Bereiche. Das klassische Bild des Kaufmanns, der auch Händler im eigenen Laden oder Geschäft ist, ist nur im Bereich des Einzelhandels gegeben.

Viele Kaufleute sind Händler im rechtlichen und allgemeinen Sinn. Ein Händler ist (fast) immer auch ein Kaufmann.
Nach der Mehrzahl Kaufleute wird besonders im Mittelalter auch ihr Stand (Gesellschaft) benannt. Oft wird der Kaufmann als gesellschaftlich höherstehend angesehen, als der Händler. Die Geschichte der Händler und Kaufleute ist die Geschichte des Handels. Im Mittelalter waren Kaufleute oft in einer Gilde oder Hanse organisiert und gehörten zur städtischen Oberschicht, zum Patriziat. Bis ins 19. Jahrhundert trugen meist nur selbstständige Unternehmer die Berufsbezeichnung Kaufmann, später wurden zunehmend auch Angestellte als Kaufmann geführt.




Qualität als Ziel oder Zugeständnis?
Beim Stichwort Qualität muß man sehr differenziert die unterschiedliche Motivation in den Bereichen kaufmännischer und sozialer Arbeit betrachten. Im kaufmännischen Bereich wird die Arbeit als ein Produkt angesehen, für das ein möglichst hoher Preis erzielt werden soll. Dies kann durchaus dazu führen, daß Qualität einen hohen Stellenwert hat. Aber dieser Stellenwert ist kein absoluter Wert, sondern lediglich ein Mittel zum Zweck. Wer schlechte Arbeit leistet, wird schlecht bezahlt, also gilt es, gute Arbeit anzubieten. Aber Qualität stellt eben nicht die Hauptmotivation der Arbeit dar, sondern Qualität bleibt begrenzt auf ein Zugeständnis. Qualität ist das Zugeständnis an den Wunsch, einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Nicht mehr und nicht weniger.

Bei sozialer Arbeit steht die Qualität am Anfang allen Handelns und aller Überlegungen. Mißstände sollen beseitigt und soziale Problem sollen gelöst werden. Man darf hier nicht blauäugig sein und dies völlig losgelöst von finanziellen Faktoren sehen. Zwangsläufig wird an allen Ecken und Enden gerechnet und abgewogen. Ein hoher Personalschlüssel garantiert bessere Qualität als ein geringer, aber er muß eben auch bezahlbar sein. Immer schon war das Wieviel der große Streitpunkt in politischen Programmen und immer schon stand das Wieviel in völliger Abhängigkeit von volkswirtschaftlichen Höhen und Tiefen. Vielleicht wird hier sogar noch mehr gehandelt und gepokert als im Bereich der kaufmännischen Arbeit, denn es handelt sich um einen Bereich, der voll und ganz von der öffentlichen Hand geleistet wird. Und während sich bei Sozialarbeit die Ausgaben ganz glasklar in exakten Zahlen messen lassen, sieht es mit dem Gewinn weitaus schwieriger aus. Wie kann man genau messen, ob sich kleine Kindergartengruppen, zahlreiche Drogenberatungsstellen oder Langzeittherapien besser rechnen als große Kindergartengruppen, wenig Drogenberatungen oder Kurzzeittherapien? Auch hier gibt es selbstverständlich diverse Untersuchungen und Analysen. Aber die Thematik ist viel zu komplex als daß man tatsächlich nackte Zahlen gegenüberstellen kann.

Aber trotz der Tatsache, daß Qualitätsleistung immer auch von finanziellen Gegebenheiten abhängt, gibt es in der sozialen Arbeit einen vom wirtschaftlichen Denken losgelösten Begriff der Qualität als solche. Es gibt eine Vorstellung, bzw. sogar ein Ideal einer qualitativ guten Arbeit. Dies mag es als Denkspielerei auch im kaufmännischen Bereich geben – als praktische Zielformulierung existiert sie jedoch nicht.

Man kann beinah jedes noch so banale Produkt als anschauliches Beispiel hierfür heranziehen. So haben gerade vor einiger Zeit Werbepsychologen dicke Frauen als Zielgruppe entdeckt. Und es gibt tatsächlich Versuche, dies als Interesse an der psychischen Gesundheit von Frauen darzustellen. Es wird auf die Problematik und die Gefahr von Magersucht hingewiesen, die man doch auf keinen Fall fördern möchte. In Wahrheit ist den Werbepsychologen das Thema Magersucht natürlich schnurz-piepe-egal. Man hat einfach nur entdeckt, daß dicke Frauen keine Produkte kaufen, die von knochigen Models präsentiert werden. Und da es viele dicke Frauen gibt, läßt man jetzt seine Produkte von dicken Models präsentieren. Nicht die Psyche der dicken Frau interessiert sondern deren Portemonnaie.

Resümiert man die Betrachtung über den unterschiedlichen Stellenwert von Qualität, kann man das ganz kurz und bündig in die Formel fassen: Kaufmännische Arbeit leistet nur soviel Qualität, wie gerade eben erforderlich ist um gut zu verdienen. Soziale Arbeit leistet soviel Qualität, wie finanzierbar ist.

Motivation ist nicht immer gleich Motivation
Ein weiterer, höchst interessanter Aspekt besteht in dem grundlegenden Unterschied in der Motivation bei der Berufswahl von sozialarbeiterischer und kaufmännischer Arbeit.

Bei der Sozialarbeit ist der zu erzielende Verdienst von vorneherein mehr oder weniger fest umrissen. Obwohl ich nicht zu den vielen Kollegen gehöre, die Sozialarbeiter als Leichtlohngruppe ansehen - Sozialarbeiter wird man wohl kaum, weil man viel Geld verdienen möchte. Die Gehaltsspanne ist von vorneherein klar begrenzt und läßt keine großen Spielräume offen.

Bei der kaufmännischen Arbeit gibt es wiederum überhaupt keine Grenzen. Hier ist nahezu alles offen. Das Ziel der kaufmännischen Arbeit ist das Verkaufen von Waren oder Dienstleistungen. In welcher Größenordnung dies geschieht ist nirgends festgeschrieben. Aber je größer und je zahlreicher, desto besser.

Bei der Motivation in Hinsicht auf die zu leistende Arbeit stehen sich das Interesse am Verkauf und das Interesse an gesellschaftlicher Mitwirkung gegenüber. Wenn jemand seinen Lebensunterhalt durch das Verkaufen oder das Anbieten von Dienstleistungen bestreitet, tritt das Interesse am Ziel vor dem Interesse am größtmöglichen Gewinn zurück. Bei der Sozialarbeit besteht die Motivation darin, gesellschaftlichen Mißständen entgegenzuwirken und an sozialen Strukturen der Gesellschaft mitzuwirken.

In der Sozialarbeit hat es schon immer unterschiedliche Schwerpunkte gegeben. Vereinfacht ausgedrückt gab und gibt es immer diejenigen Sozialarbeiter, die ihre Arbeit eher als politisch begreifen und diejenigen, die ihre Arbeit als eine Arbeit am Menschen ansehen. Zwischen beiden Auffassungen liegen Welten, was immer schon zu großen Auseinandersetzungen geführt hat. Aber so groß die Unterschiede auch sein mögen - beiden Gruppierungen kommt es nicht primär auf den materiellen Gewinn an. Beide Gruppierungen haben die Verbesserung der menschlichen Lebensbedingungen zum Ziel. Ungeachtet jeglicher ideologischer Unterschiede schafft dies eine grundlegende Gemeinsamkeit. Diese Gemeinsamkeit läßt sich wiederum in Bezug zur kaufmännischen Arbeit kaum noch entdecken.

Wer den Beruf des Sozialarbeiters ergreift, kann in sehr unterschiedlichen Bereichen arbeiten. Konventionelle Bereiche wie Behörde und Bildungseinrichtungen und weniger konventionelle Bereiche wie Vereine und Initiativen. Es gibt ein breites Spektrum. Aber auch hier gibt es ein verbindendes Kriterium: es geht um die Mitwirkung an gesellschaftlichen Bedingungen. Um Arbeit, in deren Mittelpunkt der Mensch steht.

So breit gefächert das Spektrum sozialarbeiterischer Arbeit auch sein mag - das Spektrum der kaufmännischen Arbeit ist nahezu grenzenlos und hat kaum noch verbindende Elemente. Ein kaufmännischer Betrieb kann mit allen handeln, was nur irgend vorstellbar ist: Lebensmittel, Möbel, Gartenzwerge, Sado-Maso-Pornos, Literatur, aus Kinderarbeit stammenden Teppichen e.t.c. An Dienstleistungen ist ebenfalls alles vorstellbar: Seniorenbegleitdienste, Pflegedienste, Feng-Shui-Beratung, Bordelle e.t.c. Was immer sich gut verkaufen läßt, wird auch verkauft.

Unterschiedliche Arbeitsaufträge
Bei der Gegenüberstellung von sozialarbeiterischer Arbeit und kaufmännischer Arbeit kommt dem Arbeitsauftrag eine besondere Bedeutung zu. Dabei ist es erforderlich, auf den Unterschied der selbständigen Arbeit zur lohnabhängigen Arbeit näher eingehen.

Bei lohnabhängigen Arbeit lautet der Arbeitsauftrag kurz und bündig: „Das, was der Chef anordnet“. Bei Sozialarbeit besteht zwar auch eine Weisungsgebundenheit, aber diese kann niemals sozialarbeiterische Grundsätze außer Kraft setzen. Es gibt Mindeststandards, die nicht ignoriert werden dürfen. Würde beispielsweise ein Heimleiter Regeln anordnen, die eine ausreichende Betreuung der Heimbewohner gefährdet, wäre dadurch auch der sozialarbeiterische Arbeitsauftrag bedroht und ein verantwortungsbewusster Sozialarbeiter würde sich der Anordnung widersetzen. In der Sozialarbeit existieren neben der Obrigkeit als weisungsgebende Instanz auch noch davon unabhängige ethische Richtlinien. Selbstverständlich ist dies nur ein Ideal und die Realität sieht oftmals anders aus. Aber dennoch ist Sozialarbeit ohne jede ethische Richtlinie nicht vorstellbar und der Arbeitsauftrag erschöpft sich nicht in einem bloßen Befolgen von Anweisungen, sondern in der Umsetzung bestimmter durch ethische Grundsätze definierte Ziele.

Der kaufmännische Arbeitsauftrag hingegen hat für einen abhängig Beschäftigten hauptsächlich eine formelle und keine inhaltliche Bedeutung. Die ethische Richtlinie wird hier einzig und durch das allgemeine Strafrecht gebildet – solange man mit diesem nicht in Konflikt kommt, ist alles vertretbar. Es geht um die Zufriedenstellung desjenigen, von dem man bezahlt wird und somit gibt es keine allgemeinen Maßstäbe sondern lediglich Anweisungen und Richtungsvorgaben, die völlig personenabhängig sind. Eigeninitiative oder Kritik sind durchaus erwünscht – vorausgesetzt sie gehen konform mit dem Betriebsinteresse. Das Betriebsinteresse wiederum ist nicht gemeinnützig, sondern eigennützig und somit ist die Frage von moralischen Maßstäben wiederum ganz und gar von der Moral desjenigen abhängig, dem der Betrieb gehört.

Wenn man jetzt mal den Blick von den lohnabhängigen Angestellten abwendet und auf die Selbständigen richtet, hat man im Vergleich von Sozialarbeit und kaufmännischer Arbeit ebenfalls mit völlig unterschiedlichen Arbeitsaufträgen zu tun. Als Kaufmann selbständig zu sein, bedeutet, keinen Weisungen gebenden Chef mehr zu haben und der Arbeitsauftrag kann jetzt völlig unabhängig selbst definiert werden und wird meist nicht viel anders als „Möglichst viel Gewinn bei möglichst wenig Einsatz“ lauten. Ob und wie dabei auch moralische Grundsätze eine Rolle spielen, wird durch keine Weisungen gebende Instanz bestimmt, sondern ist wiederum nur abhängig von der jeweiligen Person.

Selbständige Sozialarbeit ist eindeutig die Ausnahme, denn überwiegend findet Sozialarbeit im Rahmen von staatlichen Institutionen oder unter freier Trägerschaft statt. Berufsbetreuungen stellen ganz eindeutig ein Beispiel für eine der wenigen Ausnahmen dar. Berufsbetreuungen vor dem Selbstverständnis eines sozialarbeiterischen Hintergrunds orientieren sich trotz der Selbständigkeit ganz eindeutig nicht nur am Arbeitsauftrag der Gewinnmaximierung. Dieses würde nämlich bedeuten, sich lediglich an Mindeststandards zu halten. Das entschiedene Ziel von Sozialarbeit hingegen ist der Optimalstandard.

Auch wenn die Realität diesen Grundsatz oft genug nicht einhält, stellt er dennoch eine Richtlinie dar. Und in den Fällen, in denen – aus welchen Gründen auch immer – diese Richtlinie nicht beachtet wird, wird dies irgendwann zu Problemen führen. Es gibt genug Beispiele von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen, in denen in die eigene Tasche gewirtschaftet wurde. Dies geht aber nur so lange gut, wie es niemand mitbekommt und in dem Moment des Öffentlichwerdens folgen unweigerlich Konsequenzen. Auch in den Fällen, in denen es nicht um finanzielle Vorteile geht, sondern um die Ausführung der Arbeit an sich, wird bei Aufdeckung von Missständen eine Konsequenz unvermeidbar sein. Hierbei geht es gar nicht so sehr um Moral, sondern um den Druck der Öffentlichkeit.

Sozialarbeit, deren Arbeitsauftrag nicht in dem Wohl des Klientels besteht, sondern im Wohl der betreffenden Institution oder einzelner Mitarbeiter, wird irgendwann unglaubwürdig und muss mit dem Entzug der finanziellen Förderung oder aber mit der Absetzung der Verantwortlichen rechnen.

Ganz anders das Prinzip des kaufmännischen Arbeitsauftrags. Wer nicht offensichtlich mit dem Gesetz in Konflikt kommt, kann schalten und walten wie er will. Es wird mit Sicherheit selbstdefinierte Standards geben, aber die sind der Willkür des Einzelnen unterworfen.

Resümee: zwischen dem Arbeitsauftrag im kaufmännischen und im sozialen Bereich gibt es kaum Gemeinsamkeiten. Der Arbeitsauftrag im kaufmännischen Bereich besteht für die Mitarbeiter einzig und allein aus der Weisung des Chefs. Der wiederum ist an keinen Arbeitsauftrag gebunden, sondern arbeitet in einem weisungsfreien Raum einzig nach marktwirksamen und wirtschaftlich effektiven Richtlinien.

Loyalität bis zu welchem Punkt? Und wem gegenüber?
Nachdem ich mich eine längere Zeit nicht mehr dem Thema Sozialarbeit und Berufsbetreuung gewidmet habe, möchte ich jetzt mal dem Begriff Loyalität Aufmerksamkeit widmen. Wem gebührt der erste Platz, wenn es um Loyalität geht? Dem Chef oder Vorgesetzten, den Kollegen oder dem Klientel?

Auf den ersten Blick gibt es keinen wesentlichen Unterschied in den Bereichen sozialarbeiterischer und kaufmännischer Arbeit. Auch im Bereich der Sozialarbeit werden die Weisungen vom Vorgesetzten erteilt und von den Kollegen umgesetzt, die sich dabei gegenseitig in ihrem Handeln akzeptieren und unterstützen.

Allerdings gibt es einen gravierenden Unterschied darin, wie weit Loyalität zu gehen hat. Das sozialarbeiterische Handeln ist zielgerichtet auf das Hilfsangebot für das Klientel und dient letztendlich der Verbesserung von dessen Lebensbedingungen. Um eine paar Beispiele zu nennen: die Schuldenberatung hat beispielsweise zum Ziel, Menschen in einer Überschuldungssituation zu helfen; die Bewährungshilfe hat das Ziel, einem Vorbestraften dabei zu helfen, ein straffreies Leben zu führen; eine Jugendwohngruppe hat das Ziel, den Jugendlichen in ihrer Entwicklung den erforderlichen Rahmen und Rückhalt zu geben. Immer stellt das Ziel eine Verbesserung der Situation des Klientels dar.

Kommt es aber dazu, dass das Ziel der Hilfestellung für das Klientel irgendwann einmal mit den Interessen der Kollegen oder Vorgesetzten kollidiert, dann stellt dies die Grenze des Gebots der Loyalität dar. Dort wo Vorgesetzte oder Kollegen in Eigeninteresse zum Nachteil ihres Klientels handeln, hört die Pflicht zur Loyalität auf. Und dies ist gleichzeitig auch die entscheidende Grenze zwischen dem Bereich der Sozialarbeit und dem Bereich der kaufmännischen Arbeit.

Im Bereich der Sozialarbeit muss die Loyalität gegenüber dem Klientel der Loyalität gegenüber Vorgesetzten und Kollegen zwingend übergeordnet sein. Wenn man davon Kenntnis erhält, dass ein Kollege zum eigenen Vorteil und zum Nachteil des Klientels handelt, gibt es eine moralische Verpflichtung, dem Einhalt zu bieten. Das sind dann die Fälle, von denen man immer wieder in der Öffentlichkeit erfährt: ABM-Projekte, in denen die Geschäftsführer sich selbst Dienstleistungen zum Nulltarif verschafft haben. Projekte, deren Mitarbeiter sich von den staatlichen finanziellen Zuwendungen für sich selbst Gelder abgezwackt und nicht der Projektarbeit zukommen lassen haben. Pädagogische Einrichtungen, in denen die Schutzbefohlenen nicht das an Zuwendung und Fürsorge erhalten haben, was der Zielformulierung entspricht.

Was bedeutet dies nun in Bezug auf das Selbstverständnis für uns Berufsbetreuer? Wir arbeiten doch alle unabhängig voneinander und könnten – wenn wir die rechtlichen Richtlinien nicht offensichtlich missachten – im Großen und Ganzen tun und lassen was wir wollen. Das ist in der Tat das Problem im Betreuungswesen. Während im Bereich der Sozialarbeit fast immer im Team gearbeitet wird, ist das bei Betreuern nicht zwingend erforderlich. Es gibt zwar Bürogemeinschaften und auch – allerdings sehr, sehr selten – Arbeitsgruppen, aber niemand ist formal Kollegen gegenüber Rechenschaft schuldig.

Aber auch wenn Berufsbetreuer eigenständig arbeiten und unsere Arbeit alles andere als transparent ist, gibt es auch immer wieder Situationen, in denen man von der Arbeit der Kollegen erfährt. Dies ist z.B. bei der Übernahme bzw. Abgabe einer Betreuung der Fall. Oder auch, wenn ein Betreuer in bestimmten Angelegenheiten zum Verfahrenspfleger bestellt wird. Dies war früher der Fall, wenn ein Betreuer für sogenannte vermögende Betreute seine Vergütungsabrechnung eingereicht hat. Hier hat dann ein anderer Kollege die Glaubhaftigkeit und die Berechtigung der einzelnen Posten geprüft und gegebenenfalls auch beanstandet. Ob es tatsächlich so eine gute Idee war, die Überprüfung der Abrechnungen ausgerechnet Berufskollegen zu übertragen, ist mehr als fragwürdig. Aber dies soll hier nicht vertieft werden, sondern lediglich erklären, dass es durchaus auch Situationen gab, in denen Einsicht in die Arbeitsweise der Kollegen bestand.

Wie wird denn im Bereich der klassischen Sozialarbeit gehandelt, wenn der Eindruck entsteht, dass nicht im Interesse des Klientels gearbeitet wird? Das mag sehr unterschiedlich ausfallen, aber auf jeden Fall wird gehandelt! Auch wenn dies meist den Anlass zu erheblichen Konflikten darstellt, gibt es keine Vorschrift zur Loyalität – im Gegenteil, es darf sogar vom sozialarbeiterischen Selbstverständnis her keine Loyalität geben, die sich für das Klientel nachteilig auswirkt. In der klassischen Sozialarbeit stellen diese Konflikte dann oftmals Flügelkämpfe dar, denn natürlich gibt es auch hier keine immer geltenden unumstößlichen Richtlinien. Allerdings geht es in den Diskussionen auch einzig und allein um diese Richtlinien und nicht um die Frage, ob man Kollegen die Freiheit haben, zu tun und zu lassen, was sie wollen.

Auf eine einfache Formel gebracht: in der Sozialarbeit ist im Gegensatz zur kaufmännischen Arbeit die moralische Verpflichtung gegenüber dem Klientel richtungweisend und die Loyalität gegenüber den Kollegen zweitrangig. Und diese einfach formulierte Vorschrift macht gleichzeitig deutlich, worum es nicht geht: eben nicht darum, dass Kollegen alles tun und lassen können, was sie wollen, sondern dass Standards eine immer zu beachtende und verbindliche Grenze bilden. Weil es eben im Selbstverständnis der Sozialarbeit nicht mein und dein Klientel gibt, sondern das Klientel. Und für eben das Klientel besteht eine moralische Fürsorgepflicht. Nicht für die Kollegen.

Konkurrenz auch in der Sozialarbeit?
Über das Thema Konkurrenz im Bereich der kaufmännischen Arbeit muss man nicht spekulieren – sie liegt in der Natur in der Sache. Wer etwas verkaufen will, betrachtet all diejenigen als Konkurrenten, die das gleiche Produkt auch verkaufen wollen. Will er bestehen, muss er bessere oder billigere Ware anbieten oder aber einfach die bessere Werbung machen. Es würde zu weit führen, hier auf all die vielfältigen Folgen einzugehen, die Konkurrenzkampf hat. Ob er sich tatsächlich – wie die Vertreter des Regulativs der freien Marktwirtschaft behaupten – zum Vorteil aller auswirkt, da scheinbar immer nur die besten Produkte sich durchsetzen. Oder aber ob Konkurrenzkampf auch den Nachteil mit sich bringt, dass durch den Prozess der Konkurrenz viele auf der Strecke bleiben, die gar nicht mehr das Geld zum Kauf der Produkte haben . Wie gesagt, dies Problem ist viel zu komplex und für die Diskussion über Konkurrenz in der Sozialarbeit reicht es aus, zweifellos davon ausgehen zu können, dass Konkurrenz ein fester Bestandteil im kaufmännischen Bereich ist.

Jetzt zur Sozialarbeit. Nehmen wir einfach mal irgendeine beliebige soziale Einrichtung, wie z.B. eine Drogenberatungsstelle. Ist eine Drogenberatungsstelle der Konkurrent einer anderen? Natürlich nicht, denn Drogenberatungsstellen sind keine Supermärkte, die aus rein geschäftlichen Interessen entstehen und bei deren Planung einfach nur darauf gehofft wird, einen ausreichenden Absatzmarkt zu erhalten. Eine Drogenberatungsstelle entsteht, weil hierfür ein Bedarf vorhanden ist. Und eine Drogenberatungsstelle bringt keinen Gewinn, sondern im Gegenteil – sie verursacht Kosten in Form von Steuergeldern. Erst wenn der Bedarf an einer Beratungsstelle so groß ist, dass für die Gesellschaft so eine Einrichtung unvermeidlich wird, wird deren Gründung ins Auge gefasst.

Es gibt also – da unsere Gesellschaft ganz offensichtlich einen hohen Bedarf an Drogenberatungsstellen hat – auch sehr viele dieser Einrichtungen. Eine Einrichtung wird deswegen aber trotzdem noch lange nicht eine andere Beratungsstelle als Konkurrenz empfinden. Im Gegenteil – Vernetzung wird angestrebt, um sich gegenseitig im Hilfsangebot zu ergänzen und nicht gegeneinander zu arbeiten. Dass es hierbei auch zu heftigen Auseinandersetzungen kommen kann, ist allerdings nicht ausgeschlossen. Im sozialen Bereich gibt es erhebliche Unterschiede in den Zielsetzungen mit zum Teil völlig konträren Ansätzen. Es gibt beispielsweise die „akzeptierende Drogenarbeit“ und die Drogenarbeit, die ganz klar das Ziel der Drogenabstinenz hat. Um auch ein Beispiel aus einen anderen Bereich zu nennen: in den Gründungszeiten der Frauenhäuser gab es heftige ideologische Auseinandersetzung zwischen den sogenannten autonomen und den nicht autonomen Frauenhäusern.

Ich habe diese Konflikte immer als sehr bedauerlich empfunden, weil soziale Strukturen nicht vom Gleichschritt sondern von der Vielfalt profitieren. Aber so heftig die Auseinandersetzungen auch waren – mit Konkurrenz hatten sie nicht das Geringste zu tun. Niemand wäre bei den Querelen auf den Gedanken gekommen, die Ursache der Auseinandersetzungen in Konkurrenzverhalten zu sehen. Ohne dass dies explizit von irgendjemandem ausgesprochen wurde, war sich ausnahmslos jeder darüber im Klaren, dass es um nichts anderes als um eins ging – unterschiedliche Arbeitsansätze. Dies hieß wiederum, man konnte über das sprechen, um das es eigentlich einzig und allein gehen sollte: was ist für das Klientel das Beste?

Es muss allerdings hinzugefügt werden, dass es auch Grenzsituationen gibt, die nicht mehr als Problem der unterschiedlichen Arbeitsansätze angesehen werden, sondern die ganz klar als Verletzung ethischer Grundsätze gelten. Denn die ethischen Grundsätze wiederum bilden einen Standard, der für die gesamte Sozialarbeit verbindlich gilt – vielleicht ehrlicher – gelten sollte. Geht es um Gewalt gegenüber dem Klientel, sexuellen Missbrauch, bewusst unterlassene Hilfeleistung, Bereicherung am Klientel, Rassismus oder Verletzung der Würde des Klientels, dann wird dies im Bereich der Sozialarbeit niemand mehr einfach als unterschiedlichen Arbeitsansatz ansehen, den man wohl oder übel akzeptieren muss, sondern Intervention wird unausweichlich. Aber auch hier würde niemand auf die absurde Idee kommen, dass dies etwas mit Konkurrenzverhalten zu tun hat, sondern jedem ist bewusst, dass es einfach ein ethisches Gebot ist, hier einzuschreiten.

Ist der soziale Bereich also wirklich völlig frei von Konkurrenz? Natürlich nicht, denn auch hier – wie überall – arbeiten Menschen, die gut verdienen wollen. Wenn es zur Ausschreibung von freien Stellen kommt – insbesondere natürlich höher dotierte oder mit attraktiveren Arbeitsbedingungen verbundene – kommt es auch im sozialen Bereich zur Konkurrenzsituation. Allerdings bleibt bei dieser Form der Konkurrenz das Klientel weitgehend außen vor und trotz der Konkurrenzsituation bleibt die Vernetzung – ohne die es im sozialen Bereich zur Qualitätsminderung kommt – erhalten.

Wie lässt sich all dies hier Geschilderte auf den Bereich der Berufsbetreuung übertragen? Berufsbetreuer sind – bis auf die für Vereine tätigen – freiberuflich tätig und stehen somit in keinem Angestelltenverhältnis und gehören auch keiner sozialen Einrichtung an. Aus kaufmännischer Sicht sind wir also Konkurrenten, die um die Zuteilung neuer Betreuungen buhlen. Der Betreute wird zum „Kunden“, um dessen „Kaufleistung“ Betreuer untereinander konkurrieren. Könnte dies nicht vielleicht sogar vorteilhaft für die Betreuten sein, im Sinne der alten marktwirtschaftlichen These vom „Konkurrenz schafft Qualität“?

Wenn man unsere Leistung mit einem Supermarktangebot vergleichen würde, mag dies gerade noch zutreffen. Nur wer die beste Ware anbietet, verkauft am meisten. Aber unsere Betreuten sind keine Kartoffeln oder Brötchen. Wir Betreuer arbeiten in einem äußerst komplexen System sozialer und rechtlicher Strukturen. Und die psychosoziale individuelle Problematik des einzelnen Betreuten ist ebenfalls oftmals extrem vielschichtig. Wenn unter diesen Voraussetzungen jeder Betreuter vor sich hinarbeitet und dabei andere Berufsbetreuer lediglich als Konkurrenz betrachtet, dann ist dies mit Sicherheit nicht zum Vorteil für die Betreuten.

Es gibt zwei Arbeitsansätze, die sich diametral entgegenstehen. Da sind zum einen die Betreuer, die sich als unfehlbar ansehen und in der vollsten Überzeugung handeln, dass jeder seine Betreuungen führen darf, wie er will. Und da sind zum anderen die Betreuer, die davon überzeugt sind, dass gute Betreuungsarbeit nicht statisch ist, sondern ständiger Hinterfragung bedarf. Und deren Interesse in der Betreuungsarbeit nicht nur den eigenen Betreuten gilt, sondern der Situation aller Betreuten. Letzte werden hierdurch niemals auf den Gedanken kommen, andere Betreuer als Konkurrenten anzusehen.

Resümee zur Frage: Sind andere Betreuer Konkurrenz?

Für diejenigen, für die das Thema Betreuung eine reine Privatsache ist:
Ja!
Für diejenigen, die Betreuung als ein gesellschaftliches Thema einstufen, das alle angeht und das der ständigen Überarbeitung und der Kooperation bedarf:
Nein!
Ein wenig polemischer:
Für den Typus des Supermarktbetreibers stellen die Kollegen jemand dar, die den eigenen Gewinn schmälern. Die Kollegen sind lediglich Konkurrenz und der Betreute ist lediglich zahlender Kunde.

Für den Typus des Sozialarbeiters sind die Kollegen diejenigen, die eine qualitativ gute Arbeit durch Vernetzung erst möglich machen. Die Kollegen sind Mitstreiter und der Betreute ist derjenige, für den gemeinsam bessere Lebensqualität erstritten werden muss.